Kaskoschäden
Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden an Ihrem eigenen Boot auf, bei dem Sie der Unfallverursacher waren, sowie bei höherer Gewalt – Kollisionen, Feuer und Diebstahl. Diese Art von Schäden sind meist mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden.
Bei einem Kaskoschaden entfällt das Recht auf die freie Wahl eines Gutachters und wird durch die Versicherung bestimmt. Wir können für Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und um Zuteilung dieses Schadens bitten.
Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit Versicherungen und dem objektiven fundierten Wissen als Sachverständige Gutachter für Sportboote bis 72 Fuß, erfüllen wir die Voraussetzungen der Versicherungen für die Zuteilung Ihres Schadens.