Haftpflichtschäden

Wenn Sie sich in der Situation befinden, dass Sie der Geschädigte eines Unfalls sind, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen Gutachters.

 

Wir nehmen für Sie den Schaden auf und erstellen ein Gutachten, welches wir für Sie auch bei der gegnerischen Versicherung einreichen können. Nach der Schadensregulierung haben Sie die Möglichkeit eine Werkstatt/Werft Ihrer Wahl mit der Reparatur zu beauftragen. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Reparaturaufsicht, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.