CE-Zertifizierungen

Der wichtigste Punkt den Sie vor dem Kauf eines Sportbootes/Wasserfahrzeuges beachten sollten ist, dass Ihr ausgewähltes Sportboot/Wasserfahrzeug eine CE-Zertifizierung/ Konformitätserklärung/ PCA besitzt. Mit dem CE-Kennzeichen und der Konformitätserklärung bestätigen die Hersteller bzw. Werften, dass ein Boot den Anforderungen der Sportbootrichtlinie entspricht und somit in der EU frei gehandelt werden darf.

 

Eine nachträgliche Zertifizierung der Bauart (PCA) besteht aus zwei Teilen:

 

Sollte eines dieser Kriterien nicht vorhanden sein, ist diese CE nicht gültig.

 

Innerhalb der EU ist es illegal Sportboote/Wasserfahrzeuge ohne gültige CE-Zertifizierung/PCA in Betrieb zu nehmen. Die Wasserschutzpolizei ist vermehrt angehalten die CE-Zertifizierung sowie die nachträgliche Zertifizierung der Bauart zu kontrollieren und bei den benannten Stellen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

 

Folgen unzulässiger Inbetriebnahme:

 

Wer ein Sportboot/Wasserfahrzeug kauft, das erstmals in einem europäischen Ausland in Betrieb genommen wurde und nun in Deutschland zugelassen werden soll, muss ebenfalls die dazugehörige CE-Zertifizierung beim zuständigen Wasser-und Schifffahrtsamt vorlegen.
Alle Sportboote/Wasserfahrzeuge die nach dem 16.08.1998 aus dem außereuropäischen Ausland importiert wurden, benötigen eine CE-Zertifizierung/ Konformitätserklärung, unabhängig ihres Baujahres.

 

Wenn Sie zum Beispiel heute ein Sportboot/Wasserfahrzeug aus dem außereuropäischen Ausland importieren welches Baujahr 1997 ist, ist eine CE-Zertifizierung/Konformitätserklärung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Sollten Sie sich vor einem Kauf unsicher sein oder sollten Fragen Ihrerseits bestehen, sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.