Schadengutachten
Wie im Straßenverkehr, kann es auch auf dem Wasser zu Unfällen kommen. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schwere Folgen mit sich ziehen. Wir empfehlen Ihnen immer eine Versicherung für Ihr Boot abzuschließen. Leider ist es in Deutschland noch keine Pflicht Sportboote/Wasserfahrzeuge zu versichern, aber wer keine Versicherung hat, riskiert in einem Schadensfall einen finanziellen Ruin.
Abhängig davon, ob Sie sich für eine Haftpflicht oder Kaskoversicherung entscheiden, schützt sie diese bei:
- Insolvenz des Unfallgegners
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schäden an zusätzlichen Sportgeräten wie Beiboot und Surfbrett
- unberechtigten Schadensersatzansprüchen
- Ansprüchen der Crew und Gästen
- Verunreinigung von Gewässern
- Totalverlust
- Bergung und Wrackbeseitigung
- höherer Gewalt
- Sinken und Wassereinbrüchen
- Kollisionen
- Konstruktions- und Materialfehlern
- Transport und Lagerschäden
- Diebstahl
- Maschinenschäden
Nicht in jedem Fall sind die Schäden nach einem Unfall auf den ersten Blick sichtbar. Es empfiehlt sich in solchen Situationen immer einen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Der Schaden wird dokumentiert und die damit verbundenen Kosten in einem Schadensbericht zusammengestellt. In einem Streitfall vor Gericht ist dies ein verwertbares Gutachten und dient auch der Restwertermittlung für Versicherungen.
Bei gerichtlichen Streitfällen schauen Sie auch unter der Rubrik: Gerichtsgutachten